Immobilien und Ihre Bewertung: Der Ablauf
1. Die Beratung:
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass der Informationsbedarf unserer Interessenten bereits im Vorfeld der Gutachtenerstattung sehr groß ist.
Eine erste Orientierung erhalten Sie bereits auf diesen Seiten. Zur Erörterung weitergehender Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, zunächst natürlich unverbindlich und kostenlos.
So können wir besprechen, ob ein Gutachten für die Lösung Ihres Problems die richtige Antwort darstellt, und welche Art des Wertes Ihrer Immobilie festgestellt werden soll.
Sie werden erfahren, warum ein gutes Gutachten meist nicht von heute auf morgen erstattet werden kann, sondern in der Regel einen Zeitraum von 4-6 Wochen in Anspruch nimmt.
Auch werden Sie erkennen, dass eine günstigere Einschätzung ein fundiertes Gutachten oft nicht ersetzen kann.
Handeln Sie kurzfristig, nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Per eMail, per Post oder telefonisch sind wir jederzeit für Sie errreichbar!
2. Der Sachverständigenauftrag:
Der Sachverständigenvertrag beinhaltet eine Vollmacht, die uns zur Einsicht bzw. zur Entgegennahme grundstücksbezogener Unterlagen von öffentlichen Institutionen berechtigt, z. B. bei Grundbuch- oder Katasterämtern usw.
Sollten Sie keine aktuellen Unterlagen des Bewertungsobjektes besitzen, brauchen Sie sich hierum nicht zu kümmern, denn durch Ihre Vollmacht holen wir alle notwendigen Auskünfte und Dokumente für Sie ein.
Liegen Ihnen bereits alle notwendigen Unterlagen beim Ortstermin vor, vereinfacht und beschleunigt dies natürlich die Gutachtenerstellung.