Beratung & Planung                                                                                                                                       

In der Immobilienwirtschaft gilt es, die verschiedensten Werte und unterschiedlichen Wertbegriffe eines Grundstückes treffend zu erfassen.

Es gibt zahlreiche Situationen, die unsere Kunden dazu veranlassen, ein Gutachten für Ihr Objekt in Auftrag zu geben. Das Sachverständigenbüro Guido Steffen bietet je nach Bewertungsanlass eine Vielzahl von Leistungen an. Wesentliche Aufgabenstellungen sind insbesondere:

  • Ermittlung eines marktgerechten Kaufpreises
  • Überprüfung eines Kaufpreisangebotes
  • Ermittlung des Verkehrswertes im Rahmen von Ehescheidungen und Erbauseinandersetzungen, bei Schenkungen oder Vermögensübertragungen, bei Vormundschafts- oder Pflegschaftsangelegenheiten
  • Wertermittlungen im Rahmen von Vermögensübersichten
  • Ermittlung von Beleihungswerten (z.B. im Rahmen von Finanzierungen und Kreditentscheidungen)
  • Anteilsbewertungen bei Kapitalgesellschaften, Bewertungen von Fonds- und Gesellschafteranteilen
  • Ermittlung von Versicherungswerten
  • Ermittlung von Marktwerten für bilanzielle Zwecke
  • Mietwertgutachten
  • Ermittlung des Verkehrswertes für:

·  Unbebaute Grundstücke

  • Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • werdendes Bauland (z.B. Bauerwartungsland)
  • Straßenland, Abbauland, Konversionsflächen
  • ehemaliges Industrieland

·  Bebaute Grundstücke

  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Spezialimmobilien (Hotels, Industrie und Gewerbeimmobilien, Kliniken, Altenheime, Einkaufszentren, Baumärkte, Freizeitimmobilien, etc.)

·  Grundstücksgleiche Rechte

  • Wohnungs- und Teileigentum, (z.B. Eigentumswohnungen)
  • Erbbaurechte
  • Anwendung von Wertsicherungsklauseln bei Erbbaurechten
  • Umstellung auf den neuen Verbraucherpreisindex VPI

·  Rechte und Belastungen am Grund und Boden

  • Wohnungs- und Nießbrauchrechte
  • Altenteilsregelungen mit / ohne Pflegeverpflichtung
  • Verrentung von Kaufpreisen
  • Kapitalisierung von Renten

·  Wertermittlung in Sonderfällen

  • Städtebauliche Sanierung, Enteignung, Umlegung
  • Anfangs- und Endwerte im Zugewinnausgleich
  • Prüfung von Immobilien-Kapitalanlagen
  • Gutachtenprüfung
  • Zwangsversteigerungen

Unser Sachverständigenbüro steht Ihnen bei Ihrem individuellen Anliegen mit Rat und Tat zur Stelle. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, damit wir Ihre Fragen schnell beantworten können.

Immobilien und Ihre Bewertung: Der Ablauf

1. Die Beratung:
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass der Informationsbedarf unserer Interessenten bereits im Vorfeld der Gutachtenerstattung sehr groß ist.

Eine erste Orientierung erhalten Sie bereits auf diesen Seiten. Zur Erörterung weitergehender Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, zunächst natürlich unverbindlich und kostenlos.

So können wir besprechen, ob ein Gutachten für die Lösung Ihres Problems die richtige Antwort darstellt, und welche Art des Wertes Ihrer Immobilie festgestellt werden soll.

Sie werden erfahren, warum ein gutes Gutachten meist nicht von heute auf morgen erstattet werden kann, sondern in der Regel einen Zeitraum von 4-6 Wochen in Anspruch nimmt.

Auch werden Sie erkennen, dass eine günstigere Einschätzung ein fundiertes Gutachten oft nicht ersetzen kann.

Handeln Sie kurzfristig, nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Per eMail, per Post oder telefonisch sind wir jederzeit für Sie errreichbar!

 



2. Der Sachverständigenauftrag:
Der Sachverständigenvertrag beinhaltet eine Vollmacht, die uns zur Einsicht bzw. zur Entgegennahme grundstücksbezogener Unterlagen von öffentlichen Institutionen berechtigt, z. B. bei Grundbuch- oder Katasterämtern usw. 

Sollten Sie keine aktuellen Unterlagen des Bewertungsobjektes besitzen, brauchen Sie sich hierum nicht zu kümmern, denn durch Ihre Vollmacht holen wir alle notwendigen Auskünfte und Dokumente für Sie ein.

Liegen Ihnen bereits alle notwendigen Unterlagen beim Ortstermin vor, vereinfacht und beschleunigt dies natürlich die Gutachtenerstellung.

 

3. Der Ortstermin:
Die Ortsbesichtigung findet nach Möglichkeit schon einige Tage nach Ihrer Auftragsvergabe statt.


Vor Ort verschaffen wir uns einen Eindruck vom Bewertungsobjekt. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass jeder Raum einsehbar ist - es geht in erster Linie um den Gesamteindruck der Immobilie.

Es ist vorteilhaft, wenn Eigentümer oder Verwalter anwesend sind. Viele Fragen lassen sich so unbürokratisch, einfach und schnell klären. Oftmals stellt sich hierbei heraus, dass noch Unterlagen/Informationen/Stellung-nahmen etc. bei Behörden anzufordern oder auch durch unser Büro anzufertigen sind.

 

 

 

 

 


4. Der Informationsanalyse und Verwertung im Gutachten:
Die sachgerechte Erstellung des Wertgutachtens setzt die umfassende Analyse aller wertbeeinflussenden Parameter voraus.


Die im Ortstermin und durch Behördenauskünfte gewonnenen Informationen werden nun von uns überprüft und ausgewertet.


Danach müssen alle gesammelten wertrelevanten Informationen bei der Erstattung des Gutachtens Eingang finden.


Das Ergebnis ist ein gründlich recherchiertes, fachlich fundiertes und unabhängiges Wertgutachten.

Sachverständigenbüro Guido Steffen  | office@guido-steffen.de